Kein Anspruch auf Einschulung mit Kindergartenfreunden

Grundsätzlich ist ein Kind im Bezirk seines Wohnortes einzuschulen (Sprengelprinzip). Wichtige Gründe können vorliegen, die eine Einschulung auch an einem anderen Ort oder einer anderen Grundschule erforderlich machen.

 

In einer neuen Entscheidung vom 09.08.2017 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden einen wichtigen Grund verneint. Die Eltern gaben an, ihr Kind würde gern mit den Kindergartenfreunden zusammen eingeschult werden und es spiele auch im örtlichen Fußballverein. Eine kleinere Klasse an der Wunschschule komme auch dem logopädischen Bedarf  des Kindes entgegen. Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden hier keinen wichtigen Grund erkennen können. Das Aktenzeichen der Eil-Entscheidung des VG Wiesbaden lautet 6 L 4416/17.